Förderprogramm steckerfertige Photovoltaikanlagen
So erhalten Sie die Förderung für Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage
Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind Mini-Solaranlagen – dazu zählen Balkonkraftwerke – mit einer Obergrenze von 600 Watt peak Einspeiseleistung (Netto-Nennleistung). Sie können bis zu 450 kWh Strom pro Jahr erzeugen und damit Ihre Stromkosten senken. In seiner Sitzung am 18.04.2023 hat der Marktgemeinderat ein Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen beschlossen.
Förderfähige Maßnahme | für | Umfang der Förderung |
Steckerfertige Photovoltaikanlagen mit 300 Wp bis 600 Wp | Private Haushalte | 10% der Anschaffungskosten, max. 100 € |
Steckerfertige Photovoltaikanlagen bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem geeigneten Wechselrichter. Der Wechselrichter wird (via Schuko- oder Wielandstecker) an den Stromkreislauf der jeweiligen Einheit angeschlossen und trägt dazu bei den Netzstrombezug zu senken.
Das Förderprogramm und den Förderantrag finden Sie hier.
Der Zuschussantrag ist schriftlich an den Markt Regenstauf, Bahnhofstraße 15, 93128 Regenstauf zu richten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Mit der Maßnahme darf nach Abgabe des vollständigen Zuschussantrages begonnen werden.
Für Fragen steht Ihnen Frau Preis (Telefon: 09402-509-94) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Die Meldung der steckerfertigen Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister ist verpflichtend!
Tutorial: Registrierung einer Anlage im Marktstammdatenregister