Soforthilfe für Hochwassergeschädigte
Zur Unterstützung von Privathaushalten und nicht gewerblichen Vermietern, die durch die jüngsten Unwetter schwer getroffen wurden, stellt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat schnelle finanzielle Hilfen bereit.
Diese Soforthilfen umfassen die Programme „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, die vom Landratsamt Regensburg abgewickelt werden. Anträge können bis zum 31.08.2024 eingereicht werden. Anspruchsberechtigt sind Privathaushalte, die durch Hochwasser geschädigt wurden, gemäß den staatlichen Vorgaben. Der Zuschuss dient dazu, beschädigten Hausrat zeitnah zu ersetzen. Sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer können die Zuwendungen erhalten.
Neben den Soforthilfeprogrammen gibt es auch Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds für Privatpersonen und Gewerbetreibende. Alle erforderlichen Antragsformulare sind auf der Website des Landkreises verfügbar. Anträge können ab sofort per Post an das Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93053 Regensburg, „Projektgruppe Fluthilfe“, oder per E-Mail an fluthilfe@lra-regensburg.de gesendet werden.
Hinweis: Anträge für betroffene gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe (mit Ausnahme der Notstandsbeihilfe aus dem Härtefonds) sind bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Anträge für landwirtschaftliche Betriebe (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bearbeitet. Weitere Informationen sind direkt bei den zuständigen Stellen erhältlich.
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