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Informationen zur Beantragung von Wahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025

  • Aus dem Rathaus
Tumisu/pixabay

Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, z.B. über das Rathausservice-Portal die Wahlunterlagen online zu beantragen. Den Link finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Online-Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines aus logistischen Gründen nur bis zum 16. Februar 2025 möglich sind. Nach Eingang des Online-Antrages erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Darin wird bestätigt, dass Ihre Wahlunterlagen so schnell wie möglich versandt werden.

Neben der Beantragung der Wahlunterlagen über das Internet besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines und der Wahlunterlagen schriftlich oder persönlich zu stellen. Bei der schriftlichen Antragstellung beachten Sie bitte, dass für den Versand einige Tage Zeit benötigt werden. Die Unterlagen sollten daher auch schriftlich rechtzeitig beantragt werden. Persönlich können Anträge auf Ausstellung des Wahlscheines bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, im Rathaus Zimmer Nr. 14 gestellt werden.

Bei kurzfristiger nachgewiesener Erkrankung kann ein Antrag auch noch am Wahltag gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Wir bitten darum, von telefonischen Nachfragen zum Eingang der Stimmzettel oder zum Versand der Unterlagen abzusehen. Wir können die Briefwahlunterlagen erst nach Eingang der Stimmzettel versenden. Voraussichtlich werden wir in der 6. Kalenderwoche (Anfang Februar) die Stimmzettel erhalten.

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