Verzögerung beim Winterdienst

Aufgrund eines defekten Räumfahrzeugs kommt es momentan zu Verzögerungen beim Winterdienst. Wir bitten um Verständnis.
In Bezug auf den Winterdiensteinsatz weisen wir zudem auf Folgendes hin: Im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 4.00 Uhr wird kein Winterdienst durchgeführt. Ab 4.00 Uhr wird mit dem Winterdienst begonnen. Als Erstes werden wichtige übergeordnete Straßen (Verbindungsstraßen, Hauptverkehrswege) abgearbeitet. Die untergeordneten Straßen (z. B. Nebenstraßen) werden nachrangig behandelt. Grundsätzlich gilt festzuhalten: Eine Räum- und Streupflicht besteht für die Kommune nur, wenn der Verkehrsweg wichtig und gefährlich ist (entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes).
Bitte beachten Sie auch: Es gibt Straßen in unserem Gemeindegebiet, für deren Erhalt/Reinigung/Verkehrssicherung nicht der gemeindliche Bauhof zuständig ist.