Kommunale Wärmeplanung des Marktes Regenstauf
Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz Wärmeplanungsgesetz) sieht vor, dass für alle Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellt wird. Der Markt Regenstauf hat die Bayernwerk Netz GmbH zusammen mit dem Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) mit der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Einladung zur Bürgerinfoveranstaltung über die Kommunale Wärmeplanung des Marktes Regenstauf
27. November 2025 l 18.30 Uhr l Mehrgenerationenhaus
Wie soll die Wärmeversorgung der Zukunft aussehen? Wo könnten Wärmenetze entstehen? Welche Heiztechniken kommen für Gebäude in Frage? Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess, bei dem Städte und Gemeinden einen strategischen Fahrplan entwickeln, um ihre Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Ziel ist es, den Wärmeverbrauch von Gebäuden, Industrie und Gewerbe bis etwa 2045 auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Dafür wird die lokale Ist-Situation analysiert und Strategien für den Ausbau von Wärmenetzen oder die Nutzung dezentraler Lösungen wie beispielsweise Wärmepumpen entwickelt.
Im ersten Teil der Veranstaltung wird Frau Albrecht von der mit der Kommunalen Wärmeplanung beauftragten Firma Bayernwerk Netz GmbH die aktuellen Ergebnisse des Konzeptes vorstellen. Außerdem erfahren die Teilnehmenden in welchen Gebieten bereits erste Planungen für ein Wärmenetz laufen.
Im zweiten Teil widmet Herr Zirngibl von der Energieagentur Regensburg seinen Infovortrag der Frage, welche verschiedenen Heiztechniken bei einem anstehenden Heizungstausch künftig möglich sind und geht auf gesetzliche Vorschriften und Fördermöglichkeiten ein.
Anschließend ist Raum und Zeit für Fragen aus dem Publikum.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Erste Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse sowie Eignungsprüfung für mögliche Wärmenetzgebiete (Stand Juni 2025)
Die Untersuchungen für Regenstauf zeigen, dass es hohe Potenziale bei der Wärmeversorgung mit Solarthermie und Umweltwärme gibt, ein mittleres Potenzial bei der Versorgung durch oberflächennahe Geothermie, Holz und Flusswasserwärme und - zumindest derzeit - geringe Potenziale für eine Wärmeversorgung mit Wasserstoff oder durch eine weitere Biogasanlage. Finden Sie die Zusammenfassung der Ergebisse der Bestandsanalyse und Potenzialanalyse in der Präsentation, die Ihen hier zu download zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Eignungsprüfung wird in einem ersten Schritt anhand der Siedlungsstruktur untersucht, in welchen Teilen des Gemeindegebiets mit Sicherheit eine zentrale Wärmeversorgung (also ein Wärmenetz) auszuschließen ist. Diese Gebiete sind in der Abbildung blau markiert. Bei den grün markierten Gebieten wird die Eignung in einem nächsten Schritt detaillierter untersucht. Für diese Bereiche lässt sich aktuell noch keine Aussage darüber treffen, ob es künftig ein Wärmenetz geben wird.
Ein weiteres zentrales Element der Wärmeplanung ist die Einbindung relevanter Akteure. Am 20. Mai 2025 fand das erste Akteurstreffen im Rathaus statt, bei der u.a. Vertreterinnen und Vertreter des Marktgemeinderats, Großverbraucher, Waldbesitzer, Biogasanlagenbetreiber sowie der Gasnetzbetreiber ihre Perspektiven und ihr Fachwissen einbrachten. Wichtige Erkenntnisse, z.B. dass die langfristige Verfügbarkeit von Restholz für zentrale und dezentrale Wärmeerzeugung in der Region gegeben ist, fließen direkt in die weitere Planung ein.
Die nächsten Schritte sind:
- die Erarbeitung eines Zielszenarios für die Wärmeversorgung in Regenstauf
- die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie und Definierung von konkreten Maßnahmen.
Die Kommunale Wärmeplanung soll Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist für den Herbst 2025 in Planung.
Vier Schritte zur Kommunalen Wärmeplanung
Eignungsprüfung / Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.
Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Reduktion des Wärmebedarfs auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.
Zielszenario
Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und der Potentialanalyse. Dieses soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Auf Grundlage des Zielszenarios wird ein Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.
Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative
Das Projekt wird gefördert aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Förderkennzeichen 67K27155 l Laufzeit 12 Monate.
Die nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zu Senkung der Treibhaugasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Förderprogrammen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.