Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Marktgemeinde Regenstauf
Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (kurz Wärmeplanungsgesetz) sieht vor, dass für alle Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2026 und für alle Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellt wird. Der Markt Regenstauf hat die Bayernwerk Netz GmbH zusammen mit dem Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) mit der KWP beauftragt. „Die Wärmeplanung für Regenstauf soll aufzeigen, wie der Wärmebedarf in unserer Marktgemeinde in Zukunft durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale, stabile und unabhängige Wärmeversorgung zu erreichen“, sagt Bürgermeister Josef Schindler.
Vier Schritte zur Kommunalen Wärmeplanung
Eignungsprüfung / Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.
Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Reduktion des Wärmebedarfs auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.
Zielszenario
Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und der Potentialanalyse. Dieses soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Auf Grundlage des Zielszenarios wird ein Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.
Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative
Das Projekt wird gefördert aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Förderkennzeichen 67K27155 l Laufzeit 12 Monate.
Die nationale Klimaschutzinitiative
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zu Senkung der Treibhaugasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Förderprogrammen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.