Anmeldung
Zuzug / Anmeldung
Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. Die Meldepflicht gilt für Deutsche und für Ausländer, sie betrifft nur Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sofern ein Einwohner mehrere Wohnungen im Bundesgebiet hat, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Falls Betreuung besteht, ist die Anmeldung vom Betreuer vorzunehmen. Der Nachweis über die Betreuung ist vorzulegen.
Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung zu erfolgen.
Vorzulegen sind Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, soweit vorhanden. Die Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde ist nicht mehr erforderlich.
Die Anmeldung per E-Mail ist derzeit nicht rechtswirksam.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Erfolgt die Anmeldung nicht oder nicht fristgemäß, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße oder Verwarnungsgeld geahndet werden kann.
Online Service
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Formulare Wohnungsgeberbestätigung
Anschrift | Markt Regenstauf Bahnhofstr. 15 ![]() 93128 Regenstauf |
Telefon | 09402 / 509 - 0 |
Fax | 09402 / 509 - 50 |
Internet | www.regenstauf.de |
markt@regenstauf.de | |
Öffnungszeiten | Derzeit sind persönliche Vorsprachen im Rathaus nur mit einer telefonischen Terminvereinbarung möglich. Montag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr |