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Gemeingebrauch/Sondernutzung/Versorgungsleitungen
Die Benutzung von öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Im innerörtlichen Bereich ist in der Regel die Gemeinde die zuständige Behörde. Unter den Begriff der Sondernutzung fallen insbesondere Angelegenheiten wie z.B. die Aufstellung von Werbeplakaten oder Warenauslage.
Weitere Informationen im Bayerischen Behördenwegweiser
Anschrift | Markt Regenstauf Bahnhofstr. 15 ![]() 93128 Regenstauf |
Telefon | 09402 / 509 - 0 |
Fax | 09402 / 509 - 50 |
Internet | www.regenstauf.de |
markt@regenstauf.de | |
Öffnungszeiten | Derzeit sind persönliche Vorsprachen im Rathaus nur mit einer telefonischen Terminvereinbarung möglich. Montag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr |