Kinderreisepass
Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Diesen benötigen Sie immer dann, wenn Sie beabsichtigen, ins Ausland zu reisen. Das gilt auch, wenn Sie innerhalb der Grenzen der Europäischen Union bleiben. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Der Kinderreisepass ist ein Passersatzpapier. Prüfen Sie rechtzeitig vor Antritt einer Reise die Gültigkeit und ob das Kind anhand des Lichtbildes zu erkennen ist. Es besteht die Möglichkeit, bereits ab dem Tag der Geburt des Kindes einen Kinderreisepass zu beantragen.
Antragsberechtigt für einen Kinderreisepass ist der gesetzliche Vertreter, der den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann (in der Regel beide Eltern). Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist der Nachweis der gesetzlichen Vertretung durch Vorlage der öffentlich beurkundeten Sorgeerklärung oder durch ein Negativattest (Landratsamt – Jugendamt) zu erbringen. Ein geschiedener allein sorgeberechtigter Elternteil hat dies durch Vorlage des rechtskräftigen Sorgerechtsbeschlusses nachzuweisen.
Zur Beantragung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (s. Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei http://www.bundesdruckerei.de/)
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
- ein eventuell bereits ausgestellter Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Ausweis/e der gesetzlichen Vertreter
- Unterschrift/en der gesetzlichen Vertreter
- Gebühr für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 €, bzw. bei Verlängerung oder Änderung 6,00 €.
- persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
Der Kinderreisepass wird im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert/aktualisiert werden. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Die Körpergröße und Augenfarbe wird dabei ebenfalls angepasst.
Weiterführende Links Einreisebestimmungen
Auswärtiges Amt
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