Gewerbegebiete
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Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Brennthal
Gewerbegebiet Brennthal: Ausschreibung Verkauf von Grundstücken
Der Markt Regenstauf plant die Erschließung des Gewerbegebietes Brennthal. Das Gewerbegebiet liegt im Süden von Regenstauf an der Staatsstraße 2397. Die Bebauungspläne „Am Strassenacker“ und „Gewerbegebiet Regenstauf-Süd Brennthal“ sind in Kraft getreten. Zulässig sind Gewerbetriebe. Betriebsleiterwohnungen sind nicht zugelassen. Gewerbebetriebe, die nur im Industriegebiet zulässig sind, können im Gewerbegebiet Brennthal nicht errichtet werden. Die Bebauungspläne können im Internetangebot des Marktes Regenstauf unter https://www.regenstauf.de/bauen-und-wirtschaft/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplan-und-bebauungsplaene eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Verkaufsfläche beträgt rund 109.000 m². Die Grundstücke werden im Rahmen der Vergabe parzelliert. Voraussichtlich im Jahr 2027 werden die Gewerbegrundstücke bebaubar sein.
Der Markt Regenstauf behält sich an den verkauften Grundstücken ein Wiederkaufsrecht vor, soweit nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergabe des Grundstücks der im Kaufvertrag genannten Gewerbegebäude betriebsfertigt errichtet werden.
Der Kaufpreis für die Gewerbegrundstücke beträgt 150 €/m². Der Erschließungsbeitrag für die Straße und die Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser für unbebaute Grundstücke sind im Kaufpreis enthalten. Bei den Herstellungsbeiträgen für unbebaute Grundstücke werden 30 % der Grundstücksfläche als Geschossfläche angenommen. Abhängig von der tatsächlichen Bebauung sind für die Geschossfläche gegebenenfalls Herstellungsbeiträge nachzuzahlen. Die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Abwasser sind nicht im Kaufpreis enthalten.
Interessenten für ein Gewerbegrundstück können sich schriftlich beim Markt Regenstauf, Hauptamt, Bahnhofstraße 15, 93128 Regenstauf. Die Bewerbung muss mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Vorstellung des Käufers und des Unternehmens,
- Betriebsbeschreibung am Standort,
- Bauvorhaben am Standort,
- benötigte Grundstücksfläche,
- Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und die geplante Anzahl der Beschäftigten am Standort,
- Aussagekräftige Unternehmensbilanzen der letzten drei Jahre und Prognose der Gewerbesteuerzahlung am Standort.
Fragen zur Bebaubarkeit der Grundstücke können Sie an Herrn Jobst (Telefon: 09402 509-32, E-Mail: bauordnungsamt@regenstauf.de) richten. Für Fragen zum Verkauf der Grundstücke stehen Ihnen Frau Köber (Telefon: 09402 509-28, E-Mail: liegenschaften@regenstauf.de) und Herr Liegl (Telefon: 09402 509-30, E-Mail: hauptamt@regenstauf.de) zur Verfügung.