Neuregelung: Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet

Von 2025 an spielt der Wert eine Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr telefonisch erreichbar unter 089/30 70 00 77
Grundsteuer
Hier finden Sie Informationen zur Grundsteuer. Ab den 01.01.2023 gilt folgender Hebesatz:
Grundsteuer | Bei der Grundsteuer beträgt der Hebesatz 310 v.H. |
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