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Neuregelung: Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet

Von 2025 an spielt der Wert eine Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Alle wichtigen Informationen zu diesen Fragen:

  • Wie läuft das Verfahren ab?
  • Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
  • Was ist zu tun?
  • Sie sind steuerlich beraten?
  • Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
  • Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
  • Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

finden Sie in diesem Dokument:

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de 

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr telefonisch erreichbar unter 089/30 70 00 77

Grundsteuer

Hier finden Sie Informationen zur Grundsteuer. Ab den 01.01.2023 gilt folgender Hebesatz:

Grundsteuer Bei der Grundsteuer beträgt der Hebesatz 310 v.H.

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