Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstücks- und Hauseigentümer eine Grundsteuerklärung abgeben. Es wird gebeten die Grundsteuererklärung Online über Elster oder über eingestellte PDF-Formular direkt online auszufüllen. Weitere Informationen sowie die Formulare hierzu erhalten Sie unter folgendem Link:
Bürgerinnen und Bürgern ohne Internetzugang erhalten während der allgemeinen Öffnungszeiten die erforderlichen Formulare im Rathaus. Ausgegeben werden die Formblätter in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 gegen Vorlage des Schreibens des Finanzamtes.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat hierzu die unten angefügten Informationsflyer herausgegeben.
Steuern, Gebühren, Beiträge
Nachfolgend bekommen Sie Informationen zu den wichtigsten Steuern, Gebühren und Beiträgen der Gemeinde Regenstauf. Ab den 01.01.2023 gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer | Bei der Grundsteuer beträgt der Hebesatz 310 v.H. |
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Gewerbesteuer | Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz 330 v.H. |