Sprungziele

Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Markt Regenstauf
Markt Regenstauf

  • +49 9402 509-50
  • markt@regenstauf.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 13:30 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

Bauordnungsamt
Markt Regenstauf

Alle Leistungen