Sprungziele

Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Besondere Hinweise
Rechtsbehelf
Markt Regenstauf
Markt Regenstauf

  • +49 9402 509-50
  • markt@regenstauf.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 13:30 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

Umwelt- und Naturschutz
Markt Regenstauf

Alle Leistungen