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Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
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Donnerstag 13:30 - 17:30
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Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Beschreibung
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 14.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Markt Regenstauf
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