Sprungziele

Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Markt Regenstauf
Markt Regenstauf

  • +49 9402 509-50
  • markt@regenstauf.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 13:30 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen