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Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 13:30 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00
Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Markt Regenstauf
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